Erweiterung Einschränkung Schießbetrieb 25/50/100 m-Stände
News vom 09. August 2026
Bis auf Weiteres …
Aufgrund der aktuellen Hitzewelle sowie Trockenheit und der damit verbundenen hohen Brandgefahr (Waldbrandgefahrenstufe 4) gelten, seit Bekanntmachung der ersten Einschränkungen, bis auf Weiteres folgende Einschänkungen auf unseren Schießständen und dem Schießhaus:
- Komplett gesperrt (Aussenbahnen 50 m/100 m)
- Vorderlader & Schwarzpulver:
Absolutes Schießverbot auf allen Außenbahnen! - Großkaliber (Gewehr & Kurzwaffe):
Der Betrieb auf den offenen 50 m- und 100 m-Bahnen ist komplett eingestellt.
- Vorderlader & Schwarzpulver:
- Teilweise gesperrt/eingeschränkt (25m-Pistolenstand)
- Kleinkaliber (KK .22 lfb):
Der Sportbetrieb mit KK-Pistolen ist erlaubt. - Großkaliber (GK bis .50):
Aufgrund des starken Mündungsfeuers wird der GK-Betrieb auf den teiloffenen Bahnen vorsorglich ausgesetzt. - Vorderlader-Kurzwaffen:
Wegen des extremen Funkenflugs auf dem Stand strikt verboten!
- Kleinkaliber (KK .22 lfb):
- Uneingeschränkt erlaubt
- Der Schießbetrieb auf den vollständig geschlossenen Ständen im Innenbereich (Luftgewehr, Luftpistole) läuft wie gewohnt weiter.
Auf dem 25 m-Stand kann wie bisher mit Kleinkaliber-Sportpistolen geschossen werden.
Der 10 m-Stand steht uneingeschränkt zur Verfügung.
Um Brände durch Funkenflug zu verhindern und unseren Verein rechtlich abzusichern, bitten wir Euch auch die strengen behördlichen Auflagen vor Ort einzuhalten.
- Löschmittel am Stand:
Bei jedem Schießbetrieb auf dem 25 m-, 50 m- oder 100 m-Stand müssen einsatzbereite Feuerlöscher oder geladene Wasserschläuche direkt an den Brüstungen bereitstehen. - Kontrolle der Gefahrenzonen:
Vor Schießbeginn sind die Blenden, Dachflächen und Abluftöffnungen des 25 m-Standes von trockenem Laub und Geäst zu befreien. - Verpflichtende Nachkontrolle:
Nach dem Schießen hat die Standaufsicht alle Bahnen, Erdwälle, Kugelfänge und die Außenbereiche des Pistolenstandes zwingend auf Glimmbrände oder Rauchentwicklung zu prüfen. - Absolutes Rauchverbot:
Das Rauchen ist auf dem gesamten Außengelände (inklusive Parkplatz, Zuwege und Zuschauerbereiche) strengstens verboten!
Wir stehen unter Beobachtung der staatlichen Waldbrandluftbeobachtung. Jede Rauchentwicklung löst einen automatischen (Fehl-)Alarm der Feuerwehr aus, dessen Kosten auf den Verursacher umgelegt werden.
Zuwiderhandlungen führen zu einem sofortigen Standverbot und werden rechtlich geahndet.
Wir informieren Euch, sobald die Stände wieder uneingeschränkt genutzt werden können.
Danke für Euer Verständnis, Euere Unterstützung sowie Eure Mithilfe zum Schutz unserer Schießanlage.
Mit Schützengruß,
die Vorstandschaft
SV Berching vor 1410 e.V.